9. Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Die Erfordernis zur Errichtung einer rechtlichen Betreuung ist aus medizinischer Sicht gegeben, wenn folgende gesundheitliche Einschränkungen vorliegen 1. Der Betroffene überblickt aufgrund einer psychischen Erkrankung, trotz umfassender ärztlicher Aufklärung, nicht die Tragweite des Risikos eines operativen Eingriffs 2. Aufgrund körperlicher Behinderung gelingt die Führung eines eigenen Haushaltes nur mit Hilfe einer Putzfrau 3. Es besteht ein Drogenmissbrauch, kompliziert durch Beschaffungskriminalität 4. Es besteht aufgrund einer psychischen Erkrankung die Unfähigkeit die eigenen Angelegenheiten zu besorgen 5. Es besteht eine nicht altersentsprechende emotionale Abhängigkeit von Bezugspersonen
A) Nur die Aussagen 1 und 2 sind richtig
B) Nur die Aussagen 1 und 4 sind richtig
C) Nur die Aussagen 1, 3 und 4 sind richtig
D) Nur die Aussagen 3, 4 und 5 sind richtig
E) Nur die Aussagen 1, 3, 4 und 5 sind richtig