10. Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Für Zwangsstörungen gilt typischerweise: 1. Ein Hauptkriterium ist das Auftreten von Zwangsgedanken 2. Ein Hauptkriterium ist das Auftreten von Zwangshandlungen 3. Die verhaltenstherapeutische Intervention besteht wesentlich aus der Exposition, der Reaktionsverhinderung und dem Aushalten der nachfolgenden auftretenden Spannungszustände 4. Dem unmittelbaren familiären Umfeld bleit die Erkrankung meist verborgen 5. Zwangsgedanken oder -handlungen werden vom Betroffenen als ich-synton erlebt
A) Nur die Aussagen 1 und 5 sind richtig
B) Nur die Aussagen 1, 2 und 3 sind richtig
C) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig
D) Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 5 sind richtig
E) Nur die Aussagen 2, 3 und 5 sind richtig