Heilpraktiker Prüfungsfragen Gesetzeskunde

Interaktive und kostenlose Prüfungsvorbereitung für die Heilpraktikerprüfung

Übe mit originalen Prüfungsfragen aus mehr als 10 Jahren zur Vorbereitung auf deine Prüfung zum Heilpraktiker im Fachgebiet Gesetzeskunde. Bei jeder Aktualisierung dieser Seite werden die Prüfungsfragen mit Multiple Choice-Antworten neu gemischt. Nach Beendigung der Prüfungsübung erhältst du im Ergebnis auch Erklärungen, warum eine Antwort richtig oder falsch ist.

Viel Erfolg!

1. Bei welchen der folgenden Erkrankungen besteht für Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Meldepflicht? Wählen Sie zwei Antworten!
A) Infektiöse Mononukleose
B) Masern
C) Pyelonephritis
D) Angina tonsillaris
E) Akute Virushepatitis B

2. Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (allgemeine Heilpraktikererlaubnis) 1. setzt die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Beruf voraus 2. berechtigt grundsätzlich zur Anwendung nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Arzneimittel 3. berechtigt grundsätzlich zur Ausübung der Psychotherapie 4. bescheinigt, dass der Inhaber über qualifizierte Kenntnisse der alternativen Heilmethoden verfügt 5. schließt die Anwendung schulmedizinischer Behandlungsverfahren aus
A) Nur 4 ist richtig
B) Nur 2 und 3 sind richtig
C) Nur 1, 2 und 3 sind richtig
D) Nur 1, 3 und 4 sind richtig
E) Nur 2, 3 und 5 sind richtig

3. Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Inhabern einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis ist die Durchführung folgender Untersuchungsverfahren grundsätzlich gestattet: 1. Kapillarblutentnahme 2. Inspektion der Mundhöhle 3. Blutentnahme bei Schwangeren 4. Rektale Untersuchung 5. Röntgenuntersuchung der Lunge
A) Nur die Aussagen 1 und 2 sind richtig
B) Nur die Aussagen 3 und 4 sind richtig
C) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig
D) Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E) Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 5 sind richtig

4. Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Die zwangsweise Unterbringung selbstgefährdeter psychisch kranker Personen nach dem Unterbringungsrecht (z. B. Psychisch-Kranken-Gesetz) erfolgt in der Regel 1. in einer Einrichtung zur Sicherungsverwahrung 2. im psychiatrischen Maßregelvollzug (forensische Klinik) 3. auf einer neurologischen Intensivstation 4. in einem psychiatrischen Krankenhaus 5. in einer psychosomatischen Fachklinik
A) Nur die Aussage 1 ist richtig
B) Nur die Aussage 4 ist richtig
C) Nur die Aussagen 1 und 2 sind richtig
D) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig
E) Nur die Aussagen 3, 4 und 5 sind richtig

5. Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) regelt die Meldepflicht von Krankheiten 1. für den feststellenden Arzt 2. für den Leiter von Untersuchungsstellen (Laborarzt) 3. für den Tierarzt 4. für den Heilpraktiker 5. für Personen des Not- und Rettungsdienstes
A) Nur 1 ist richtig
B) Nur 1 und 4 sind richtig
C) Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D) Nur 2, 3 und 4 sind richtig
E) 1-5, alle sind richtig

6. Wer beschließt nach dem Unterbringungsrecht (z.B. Unterbringungsgesetz, Psychisch-Kranken-Gesetz) die Unterbringung eines psychisch Kranken?
A) Der Hausarzt
B) Der Betriebsarzt
C) Ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
D) Das Gericht
E) Der Ehepartner

7. Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Bei der Berufsausübung sind von Heilpraktikern zu beachten: 1. Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) 2. Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) 3. Hygieneverordnung des Landes 4. Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) 5. Infektionsschutzgesetz (lfSG)
A) Nur 1, 2 und 5 sind richtig
B) Nur 1, 3 und 4 sind richtig
C) Nur 1, 2, 3 und 5 sind richtig
D) Nur 2, 3, 4 und 5 sind richtig
E) 1-5, alle sind richtig

8. Welche der folgenden Aussagen zum Patientenrechtegesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten) treffen zu? Im Patientenrechtegesetz sind folgende Pflichten des Behandelnden verankert: 1. Aufklärungspflicht 2. Aufbewahrungspflicht der Patientenakte 3. Dokumentationspflicht 4. Informationspflicht 5. Meldepflicht
A) Nur die Aussagen 2 und 3 sind richtig
B) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig
C) Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 4 sind richtig
D) Nur die Aussagen 1, 3, 4 und 5 sind richtig
E) Alle Aussagen sind richtig

9. Welche Aussage zur rechtlichen Betreuung trifft zu?
A) Zwingende Voraussetzung für die Betreuung ist das Vorliegen einer schweren psychischen Erkrankung
B) Für die Annahme in ein Pflegeheim ist eine rechtliche Betreuung erforderlich
C) Die Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers trifft das Gesundheitsamt
D) Die Errichtung einer Betreuung gegen den Willen eines Betroffenen kann nur durch Behörde oder die Polizei angeregt werden
E) Eine Betreuung kann vom Gericht auch wieder aufgehoben werden

10. Welche der folgenden Erkrankungen sind für den Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig? 1. Keuchhusten 2. Masern 3. Infektiöse Mononukleose 4. Tuberkulose 5. Mumps
A) Nur die Aussagen 2 und 4 sind richtig
B) Nur die Aussagen 2 und 5 sind richtig
C) Nur die Aussagen 1, 3 und 4 sind richtig
D) Nur die Aussagen 1, 2, 4 und 5 sind richtig
E) Alle Aussagen sind richtig

11. Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Die Befugnis eines Heilpraktikers mit allgemeiner Erlaubnis umfasst folgende Maßnahmen: 1. Palpation der Leistenlymphknoten 2. Rektale Untersuchung 3. Untersuchung der Hoden 4. Spiegelung des Augenhintergrundes 5. Röntgenuntersuchung des Handgelenks
A) Nur die Aussagen 1 und 2 sind richtig
B) Nur die Aussagen 3 und 4 sind richtig
C) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig
D) Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E) Alle Aussagen sind richtig

12. Welche der nachfolgenden Aussagenkombinationen zu den Pflichten einer Heilpraktikerin/ eines Heilpraktikers ist richtig? Wählen Sie eine richtige Aussagenkombination! 1) Heilpraktikerinnen/ Heilpraktiker haben eine wirtschaftliche Aufklärungspflicht bezüglich der zu erwartenden Behandlungskosten. 2) Heilpraktikerinnen/ Heilpraktiker dürfen die Patientendokumentation auch in elektronischer Form durchführen. 3) Heilpraktikerinnen/ Heilpraktiker müssen Arztbriefe in die Patientenakte aufnehmen. 4) Heilpraktikerinnen/ Heilpraktiker müssen die Patientenakte gemäß §630f BGB für 10 Jahre aufbewahren, es sei denn, dass andere Vorschriften gelten würden. 5) Heilpraktikerinnen/ Heilpraktiker müssen die Patientenakte gemäß §630f BGB für 20 Jahre aufbewahren, es sei denn, dass andere Vorschriften gelten würden.
A) Nur die Aussagen 1 und 2 sind richtig
B) Nur die Aussagen 2 und 3 sind richtig
C) Nur die Aussagen 2 und 4 sind richtig
D) Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E) Nur die Aussagen 3 und 5 sind richtig

13. Welche Aussage trifft zu? Für einen Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis besteht ein Behandlungsverbot bei:
A) Madenwurmbefall
B) Dornwarzen an der Fußsohle
C) Acne vulgaris
D) Herpes labialis
E) Mumps

14. Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) kann für Familienangehörige, die im selben Haushalt (Wohngemeinschaft) wie der Erkrankte leben, bei bestimmten Erkrankungen ein Tätigkeitsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen bestehen. Ein Tätigkeitsverbot für Angehörige besteht bei: 1. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC) 2. Akuter HIV Krankheit 3. Akuter Virushepatitis B 4. Typhus abdominalis 5. Gonorrhoe
A) Nur 1 ist richtig
B) Nur 1 und 4 sind richtig
C) Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D) Nur 1, 4 und 5 sind richtig
E) Nur 2, 3 und 4 sind richtig

15. Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Für Heilpraktiker besteht ein Behandlungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) bei 1. Lippenherpes (Herpes-simplex-Virus Typ 1. 2. infektiöser Mononukleose (Epstein-Barr-Virus-Infektion) 3. Borkenflechte (Impetigo contagiosA) 4. Ringelröteln (Parvovirus B19-Infektion) 5. Keuchhusten (Pertussis)
A) Nur 2 und 3 sind richtig
B) Nur 3 und 5 sind richtig
C) Nur 1, 2 und 5 sind richtig
D) Nur 1, 3, 4 und 5 sind richtig
E) 1-5, alle sind richtig

16. Welche der folgenden Aussagen zu den Pflichten eines Heilpraktikers auf Grundlage eines Behandlungsvertrages treffen zu? 1. Garantenpflicht bedeutet, dass der Heilpraktiker für den Erfolg seiner Behandlung garantieren muss 2. Im Rahmen der Aufklärungspflicht muss der Heilpraktiker auf die spezifischen Risiken und Nebenwirkungen einer vorgeschlagenen Heilmethode hinweist 3. Die Pflicht zur Aufbewahrung aller Krankenunterlagen endet in der Regel 20 Jahre nach Abschluss der Behandlung 4. Dem Patienten ist auf Verlangen grundsätzlich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren 5. Die Patientenakte ist zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung in Papierform oder elektronisch zu führen
A) Nur die Aussagen 2 und 5 sind richtig
B) Nur die Aussagen 3 und 5 sind richtig
C) Nur die Aussagen 1, 3 und 4 sind richtig
D) Nur die Aussagen 2, 4 und 5 sind richtig
E) Alle Aussagen sind richtig

17. Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Für Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis besteht Behandlungsverbot für: 1. Multiple Sklerose 2. Angststörung 3. Mumps 4. Keuchhusten 5. Colitis ulcerose
A) Nur die Aussagen 2 und 3 sind richtig
B) Nur die Aussagen 3 und 4 sind richtig
C) Nur die Aussagen 2, 4 und 5 sind richtig
D) Nur die Aussagen 3, 4 und 5 sind richtig
E) Alle Aussagen sind richtig

18. Welche der folgenden Aussagen zur Ausübung der Heilkunde treffen zu? 1. Der Heilpraktiker ist grundsätzlich befugt, Herz- und Kreislauferkrankungen zu behandeln 2. Um die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Allgemeine Heilpraktikererlaubnis) zu erlangen, sind Kenntnisse zu Infektionskrankheiten relevant 3. Ophthalmologische Erkrankungen sind dem Arztvorbehalt unterstellt 4. Für Heilpraktiker besteht für bestimmte Erkrankungen ein Behandlungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) 5. Psychiatrische Erkrankungen sind nur von einem Facharzt oder Psychologischen Psychotherapeuten zu behandeln
A) Nur die Aussagen 1 und 3 sind richtig
B) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig
C) Nur die Aussagen 1, 2 und 5 sind richtig
D) Nur die Aussagen 2, 4 und 5 sind richtig
E) Nur die Aussagen 1, 2, 4 und 5 sind richtig

19. Welche der folgenden Aussagen zum Patientenrechtegesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten) treffen zu? Wählen Sie zwei Antworten!
A) Nach dem Gesetz ist dem Patienten grundsätzlich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren
B) Das Gesetz beinhaltet nicht die Aufklärungspflicht des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten
C) Das Gesetz besagt unter anderem, dass die Einwilligung in eine medizinische Maßnahme vom Patienten jederzeit widerrufen werden kann
D) Gültige Rechtsgrundlage für Behandlungsverbote für Heilpraktiker ist das Patientenrechtegesetz
E) Das Patientenrechtegesetz verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme der Kosten für die Behandlung durch den Heilpraktiker

20. Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Die Befugnis eines Heilpraktikers mit allgemeiner Erlaubnis umfasst folgende Maßnahmen: 1. Rektale Untersuchung 2. Sonographie der Schilddrüse 3. Palpation einer Leistenhernie 4. Bestimmung der Sehschärfe 5. Szintigrafie der Wirbelsäule
A) Nur 1 und 3 sind richtig
B) Nur 2 und 4 sind richtig
C) Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
D) Nur 1, 3, 4 und 5 sind richtig
E) 1-5, alle sind richtig

21. Welche der nachfolgenden Aussagen zur Gesetzeslage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) treffen für Heilpraktikerinnen/ Heilpraktiker zu? Wählen Sie eine richtige Aussagenkombination! 1) Die Heilpraktikerin/ der Heilpraktiker muss die Dokumentation zur Behandlung einer Patientin/eines Patienten gemäß § 630f BGB für zehn Jahre aufbewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen. 2) Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker muss einer Patientin/ einem Patienten gemäß § 630g BGB auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, sie/ ihn betreffende Patientenakte gewähren. 3) Eine Verstorbene/ ein Verstorbener kann zu Lebzeiten bestimmen, dass niemand nach ihrem/ seinem Tod in die Dokumentation einer Heilpraktikerin/ eines Heilpraktikers Einsicht nehmen darf. 4) Eine Heilpraktikerin/ein Heilpraktiker darf die Einsicht in die Dokumente einer Patientin/ eines Patienten verweigern, wenn erhebliche therapeutische Gründe vorliegen oder erhebliche Rechte Dritter betroffen sind. 5) Eine Heilpraktikerin/ ein Heilpraktiker muss gemäß § 630c BGB die Patientin/den Patienten vor Beginn der Behandlung aufklären und deren/ dessen Einwilligung einholen.
A) Nur die Aussagen 2 und 5 sind richtig
B) Nur die Aussagen 1, 3 und 5 sind richtig
C) Nur die Aussagen 1 und 4 sind richtig
D) Nur die Aussagen 1, 2 und 3 sind richtig
E) Alle Aussagen sind richtig

22. Bei welcher der folgenden Erkrankungen besteht für Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetz (insg.) ein Behandlungsverbot)?
A) Keratoconjunctivitis sicca
B) Keratoconjunctivitis epidemica
C) Keratoconjunctivitis photoelectrica (sog. Verblitzung)
D) Keratosis actina (LichtkeratosE)
E) Kontaktekzem

23. Welche Aussage trifft zu? Die Ausübung der Heilkunde im Umherziehen ist
A) rechtswidrig
B) allen Heilpraktikern gestattet
C) nur innerhalb des Landkreises erlaubt
D) in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt
E) nur Heilpraktikern mit allgemeiner Erlaubnis gestattet

24. Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (allgemeine Heilpraktikererlaubnis) 1. berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" 2. berechtigt zur Behandlung von Röteln mit alternativen Heilmethoden 3. berechtigt zur Behandlung von Fußpilz mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 4. berechtigt nicht zur Behandlung psychischer Störungen 5. kann auch ohne Kenntnisse der alternativen Heilverfahren beantragt werden
A) Nur 1 ist richtig
B) Nur 2 und 5 sind richtig
C) Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D) Nur 1, 3 und 5 sind richtig
E) Nur 1, 2, 3 und 5 sind richtig

25. Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind folgende Personen zur Meldung meldepflichtiger Krankheiten an das Gesundheitsamt verpflichtet: 1. Ärzte 2. Eltern erkrankter Kinder 3. Heilpraktiker 4. Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen 5. Der Patient selbst
A) Nur die Aussage 1 ist richtig
B) Nur die Aussagen 1 und 3 sind richtig
C) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig
D) Nur die Aussagen 1, 3 und 4 sind richtig
E) Alle Aussagen 2, 3 und 5 sind richtig

26. Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Für Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis besteht Behandlungsverbot für: 1. Paratyphus 2. Scharlach 3. Botulismus 4. Milzbrand 5. Herpes labialis (Herpes-simplex-Virus Typ1)
A) Nur die Aussagen 2 ist richtig
B) Nur die Aussagen 2 und 4 sind richtig
C) Nur die Aussagen 1, 3 und 5 sind richtig
D) Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E) Alle Aussagen sind richtig

27. Bei welchen der folgenden Krankheiten besteht für einen Heilpraktiker ein Behandlungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)? Wählen Sie zwei Antworten!
A) Ringelröteln
B) Fußpilz
C) Madenwurmbefall
D) Keuchhusten
E) Krätze

28. Bei welchen der folgenden Krankheiten besteht für Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetzt (IfSG) ein Behandlungsverbot? Wählen Sie zwei Antworten!
A) Feigwarzen (Condylomata acuminatA)
B) Gewöhnliche Warzen (Verrucae vulgares)
C) Dornwarzen (Verrucae plantares)
D) Krätze (Scabies)
E) Fußpilz (Tinea pedis)

29. Welche der folgenden Untersuchungs-bzw. Behandlungsmaßnahmen ist (sind) einem Heilpraktiker verboten? 1. Augenspiegelung 2. Ultraschalluntersuchung 3. Röntgenuntersuchung 4. Perkussion 5. Rektale-digitale Untersuchung
A) Nur 1 ist richtig
B) Nur 3 ist richtig
C) Nur 1, 3, und 5 sind richtig
D) Nur 2, 3 und 5 sind richtig
E) 1-5, alle sind richtig

30. Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis sind grundsätzlich berechtigt im Rahmen ihrer Behandlung anzuwenden: 1. Apothekenpflichtige Arzneimittel 2. Verhaltenstherapie 3. Lichttherapie 4. Manuelle Therapie 5. Röntgenstrahlen
A) Nur 1 ist richtig
B) Nur 1 und 3 sind richtig
C) Nur 2 und 3 sind richtig
D) Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E) Alle Aussagen sind richtig

31. Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Die Befugnis eines Heilpraktikers mit allgemeiner Erlaubnis umfasst folgende Maßnahmen: 1. Palpation der Leistenlymphknoten 2. Rektale Untersuchung 3. Untersuchung der Hoden 4. Spiegelung des Augenhintergrundes 5. Röntgenuntersuchung des Handgelenkes
A) Nur 1 und 2 sind richtig
B) Nur 3 und 4 sind richtig
C) Nur 1, 2 und 4 sind richtig
D) Nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
E) 1-5 alle sind richtig

32. Welche der nachfolgenden Aussagen zum Datenschutz sind richtig? Wählen Sie eine richtige Aussagenkombination! 1) Bei der Erhebung von Daten muss die Heilpraktikerin/ der Heilpraktiker die Patientin/ den Patienten darüber gemäß den Vorgaben des § 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren. 2) Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker muss die Patientin/ den Patienten darüber aufklären, wie lange ihre/seine Daten gespeichert werden. 3) Die Heilpraktikerin/ der Heilpraktiker muss die Patientin/ den Patienten darüber aufklären, dass sie/er ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde hat. 4) Die Patientinnen/ die Patienten haben gegenüber Heilpraktikerinnen/ Heilpraktikern ein Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten. 5) Die Patientin/ der Patient hat das Recht auf eine Datenkopie mit Erhalt einer Reproduktion der Daten in der bei dem Verantwortlichen in dem konkreten Verarbeitungszusammenhang vorliegenden Form, gegebenenfalls mit Unkenntlichmachung mit Rücksicht auf die Rechte von Dritten.
A) Nur die Aussage 2 und 3 sind richtig
B) Nur die Aussage 1 und 5 sind richtig
C) Nur die Aussage 1, 2 und 4 sind richtig
D) Nur die Aussage 1, 3 und 5 sind richtig
E) Alle Aussagen sind richtig

33. Welche Aussage zum Tätigkeitsspektrum des Heilpraktikers trifft zu?
A) Der Heilpraktiker darf keine Operationen durchführen
B) Dem Heilpraktiker ist die Behandlung von Tumorpatienten verboten
C) Ein Heilpraktiker darf grundsätzlich alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anwenden, die er tatsächlich beherrscht. Für bestimmte Verrichtungen bestehen allerdings gesetzliche Verbote
D) Der Heilpraktiker darf ausschließlich Homöopathika rezeptieren
E) Osteopathische Verfahren dürfen vom Heilpraktiker nicht angewendet werden

34. Bei welchen der folgenden Krankheiten besteht für einen Heilpraktiker ein Behandlungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)? Wählen Sie zwei Antworten!
A) Dickdarmdivertikulitis
B) Verrucae vulgares (gewöhnliche Warzen)
C) Masern
D) Infektiöse Mononukleose
E) Malaria

35. Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Wer beschließt nach dem Unterbringungsrecht (z.B. Psychisch-Kranken-Gesetz) die Unterbringung eines psychisch Kranken? 1. Der Hausarzt 2. Der Betriebsarzt 3. Ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie 4. Das Gericht 5. Das Gesundheitsamt
A) Nur die Aussage 4 ist richtig
B) Nur die Aussagen 1 und 3 sind richtig
C) Nur die Aussagen 3 und 4 sind richtig
D) Nur die Aussagen 3, 4 und 5 sind richtig
E) Alle Aussagen sind richtig